
Wie der TAGESSPIEGEL berichtet, war auf der Fluglärmdemo am 25. Februar auf dem Kurfürstendamm geplant, die Abschlusskundgebung in der Nähe von Wowereits Wohnung – im Bereich der Brandenburgischen Straße – abzuhalten. Zur Simulation von realem Fluglärm sollten dort Lautsprecherboxen installiert werden. Die Polizei verbot dies, weil gemäß Grundgesetz die Demo eine Verletzung der Privatsphäre des Regierenden Bürgermeisters darstellen würde. Wowereit müsse in der Wohnung „neue Kraft schöpfen“ können.
Interessanterweise wird offensichtlich zwischen „natürlichem“ Fluglärm in der Umgebung eines Flugplatzes und „künstlichem“ Fluglärm unterschieden. Während natürlicher Fluglärm täglich zwischen 5.30 Uhr und 23.30 Uhr für die Bevölkerung hinnehmbar ist und beim Schöpfen neuer Kraft nicht schädlich ist, schadet künstlicher Fluglärm beim Regierenden Bürgermeister schon einmal jährlich für zwei Stunden am Nachmittag!
Sind wir nach dem Grundgesetz etwa doch nicht alle gleich????