07.03.2019


Strandbad Müggelsee

Bezirk erhält Zuwendungsbescheid zur Sanierung des Strandbades Müggelsee

Bild: Sylvia Nietzold

Pressemitteilung vom 06.03.2019

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat dem Bezirksamt den Zuwendungsbescheid für die Sanierung des Strandbades Müggelsee übersandt. Der Bund gewährt eine nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu vier Millionen Euro für die umfassende denkmalgerechte Sanierung. Die Zuwendung war vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und vom Bezirk im November 2017 beantragt worden.

„Mit dem Zuwendungsbescheid ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Sanierung des Strandbades Müggelsee getan. Er ermöglicht uns als Bezirk nun, die Planungen fortzuführen und weitere Ausschreibungen vorzunehmen. Die Gesamtausgaben in Höhe von 12,6 Millionen Euro sind auch von den Prüfern des Bundes bestätigt worden“, erklärte Bezirksbürgermeister Oliver Igel.

Die Baufertigstellung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

Die Bundesregierung und das Land Berlin fördern die denkmalgerechte Sanierung des Strandbades aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung. Mit der Sanierung soll das 1929/1930 errichtete Denkmalensemble erhalten werden. Die historischen Gebäude werden auf ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zurückgeführt. Neben der Erneuerung der technischen Infrastruktur werden die Bauwerksabdichtungen erneuert und die Tragkonstruktionen umfassend instandgesetzt. Die Gebäudehülle des angrenzenden Mehrzweckgebäudes wird energetisch saniert und für die Neunutzung vorbereitet. Im Außenbereich müssen vor allem die Grundleitungen (Abwasser, Heizung, Wasser) entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserschutzzone II erneuert werden.

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