08.02.2010


Bericht aus der Bezirksverordnetenversammlung Januar 2010

Sind Skiläufer Fußgänger oder Radfahrer?

Diese mündliche Anfrage nach dem rechtlichen Status von Skiläufern stand am Anfang einer Reihe von Anträgen, Anfragen, Zwischen- und Schlussberichten, die sich mit dem Thema Winter und Schneeräumung beschäftigten.

Die Bezirksbürgermeisterin Gaby Schöttler antwortete, dass die Straßenverkehrsordnung nur in Wintersportgebieten eine Zuordnung von Skiläufern vorsieht. Dort ist Skifahren auf Gehwegen zulässig. Aber vielleicht wird Berlin ja auch mal Wintersportgebiet?

Die 55 Bezirksverordneten mussten am 28.01.2010 im Rathaus Treptow wieder einmal Ausdauer beweisen. Die Haushaltsdebatten der letzten Monate sowie die Diskussionen um Seniorenfreizeitstätten und die Stasivergangenheit von Bezirksverordneten sorgten dafür, dass ein großer Teil der Arbeit der BVV auf die jeweils nächste Sitzung verschoben wurde.

Mögliche Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft standen diesmal im Fokus. Jedoch birgt dieses Thema längst nicht so viel Sprengstoff, wie das Thema Seniorenfreizeitstätten, das zuvor sehr emotional debattiert wurde. In beiden Fällen lautet jedoch der Antrag der Bezirksverordneten (die ja laut Bezirksverwaltungsgesetz „Verwaltungshandeln anregen sollen“) sinngemäß, dass das Bezirksamt Vor- und Nachteile der Übertragung kommunaler Einrichtungen in freie Trägerschaft in einem Konzept darstellen möge.

Im Falle der Seniorenfreizeiteinrichtungen hat sich die Mehrheit der Bezirksverordneten gegen einen solchen „Prüfauftrag“ ausgesprochen, im Falle der Jugendfreizeiteinrichtungen jedoch dafür. „Ergebnisoffene Prüfung einer teilweisen Übertragung in freie Trägerschaft“ klingt eben komplizierter als das böse Wort „Schließung“ oder „Privatisierung“. Letzteres ist jedoch grob falsch und von keiner Fraktion beabsichtigt.

Die NPD hat erneut ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie wollte ein grundsätzliches Verbot von Minaretten erreichen. Man mag über den Islam und die Ästhetik sakraler Bauten unterschiedlicher Meinung sein. Jedoch wurde dieser Antrag vom Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Siegfried Stock, gar nicht erst zugelassen, da das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Religionsausübung eingeschränkt würde. Außerdem stellte die NPD wieder einmal ihre Unkenntnis politischer und administrativer Abläufe unter Beweis, in dem sie eine dahingehende Änderung eines Bundesgesetzes forderte. In der Kommunalpolitik ist die NPD jedenfalls nicht angekommen; sie enttarnt sich immer wieder selbst.

Rahnsdorfer Themen waren folgende:

Die Sanierung der Friedhofskapelle in Rahnsdorf wird 2010 trotz knapper Mittel für die bauliche Unterhaltung erfolgen.

Zu der Spielplatzumfrage sagte der zuständige Stadtrat, dass sich bis dato 13 Familien, einige Einzelpersonen sowie die Bürgervereine beteiligt und mehrheitlich für den Standort Hegemeisterweg Ecke Waldschützpfad votiert hatten.

Die Frage, warum das Strandbad Rahnsdorf bisher nicht als Standort in die engere Wahl kam, stellt sich nach dieser BVV neu. Zwar wolle man, so der Stadtrat, zunächst einen siedlungsnahen Spielplatz bauen. Aber die Weichen für eine Sicherung und Aufwertung des Strandbades wurden gestellt. Diese - für Rahnsdorf vermutlich wichtigste - Nachricht aus der Januar-BVV bedeutet, dass sich das Bezirksamt um Übernahme des Strandbades aus dem Landesvermögen (bzw. Berliner Forsten) in das eigene, sogenannte Fachvermögen bemühen solle. Bisher scheute man, angesichts der prekären Haushaltslage, vor damit verbundenen höheren Kosten zurück. Wenn die Immobilie jedoch dem Bezirk gehört, können leichter Fördermittel akquiriert und Investoren gesucht werden. Denkmalschutz und Gewässerschutz sind ein Segen und ein Fluch zugleich, da sie nur bedingt Investitionen auf dem Gelände erlauben. Hier muss sich Politik und Verwaltung kreativ zeigen, um das Strandbad innerhalb gesteckter Grenzen attraktiv zu entwickeln.

29.1.2010


  Von: Karin Zehrer