04.12.2009


Nachtflug auf dem BBI in Schönefeld

Planergänzungsbeschluss zum Nachtflugverbot auf dem künftigen Flughafen in Schönefeld soll zum Jahresende bzw. Anfang 2010 öffentlich ausgelegt werden.

Der Bezirksverordnete Ernst Welters (DIE LINKE.) hat den Beschluss analysiert. Wir geben nachstehend Teile seiner Feststellungen wieder.

„Das Planfeststellungsverfahren zum Bau des BBI…fand durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im März 2006 ein vorläufiges Ende. ...Bezogen auf den Nachtflugverkehr zwischen 22 und 6 Uhr wurde…dem Flughafenbetreiber ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren aufgegeben…Während die gegen den Flughafen Klagenden dieses … als einen Auftrag zur Reduzierung des Nachtflugverkehrs werteten, gingen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften davon aus, den von ihnen beabsichtigten Nachtflugverkehr nur detaillierter begründen zu müssen. Gutachten häuften sich und die öffentliche Meinung wurde dahingehend beeinflusst, dass ohne Nachtflugverkehr auch keine „Jobmaschine“ entstehen würde.

… Tatsächlich wurde zunehmend das Segment des Billigflugverkehrs zum Motor der Ausweitung des Berliner Flugverkehrs, und tatsächlich flogen jetzt damit Menschen, die das bis dahin nicht taten. Ökologische Argumente von Einschränkung insbesondere des Kurzstreckenverkehrs gerieten immer mehr in den Hintergrund. … Schutzinteressen der Betroffenen … wurden als rückschrittlich deklariert. … Vervollständigt wurden diese ... Wünsche und Vorstellungen durch eine Hypothese, dass mindestens 13.000 Arbeitsplätze nicht entstehen würden, wenn der Flugverkehr nicht in die Nachtstunden ausgeweitet würde. … Die Planungsbehörde hat nun in akribischer Form für die einzelnen Flugsegmente … Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. … Quasi wird der ohnehin in seiner Dimension von rund 1.000 täglichen Flugbewegungen schon genehmigte Flugverkehr bis 23:30 Uhr ausgeweitet und ab 5:30 Uhr erlaubt. Insbesondere Verspätungen und Verfrühungen führen dann noch zu genehmigten Flugbewegungen in den Zeiten 23:30 Uhr und 0 Uhr sowie 5 Uhr und 5:30 Uhr. Damit ist die so genannte Nachtkernzeit zwischen 0 und 5 Uhr zwar bis auf Sonder-, Katastrophen- und Postflüge flugfrei, aber die Nachtflugintension des Leipziger Urteils ist deutlich unterlaufen.

… Es gibt in den Schutzzonenfestlegungen leichte Verbesserungen (Bohnsdorf, Müggelheim), ebenso in der Entschädigungszone außen (Bohnsdorf) … Grundsätzlich bleibt es aber bei der Feststellung einer Verminderung der Lebensqualität. Wichtig für die Betroffenen ist jetzt erstmal die Einhaltung der Klagefrist (ein Monat vor Veröffentlichung) in der Hoffnung, in Leipzig zu erreichen, dass die Bundesrichter bei ihrer bisherigen  Nachtflugvorstellung bleiben. Dies gilt es natürlich parlamentarisch und außerparlamentarisch zu begleiten. Einfach wird das alles nicht, wenn man bedenkt, wie gering das Interesse außerhalb der Einflugzonen ist…“.

Am Donnerstag, den 10.12.09 um 19:00 Uhr findet im Ratssaal des Rathaus Köpenick eine Informationsveranstaltung des Bezirksamts Treptow-Köpenick zum ergänzenden Planfeststellungsbeschluss für die Nachtflüge des BBI statt. Für den Flughafenbetreiber haben Frau Radicke, in Vertretung des Pressesprechers und für die Brandenburger Genehmigungsbehörde, Herr Baier, ihre Teilnahme zugesagt.


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