08.08.2016


Teile des Müggelseeareals sollen Naturschutzgebiete werden

Entwurf der Rechtsverordnung ab 12. August einsehbar

Für den gesamten Müggelseeraum wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, das Gebiet zum Landschafts- und Naturschutzgebiet zu erklären.

Das künftige Landschafts- und Naturschutzgebiet Müggelsee liegt in den Ortsteilen Köpenick, Friedrichshagen und Rahnsdorf. Es umfasst den Großen Müggelsee einschließlich des Bereichs "Die Bänke" und den Berliner Teil des Fredersdorfer Mühlenfließes jeweils mit den ringsum angrenzenden Bereichen. Es wird im Norden begrenzt vom Berliner Stadtforst, der Straße nach Fichtenau und dem Siedlungsbereich von Schöneiche, im Osten von den Siedlungsbereichen Rahnsdorf und Müggelhort, im Süden und im Westen vom Berliner Stadtforst.

Die genaue Abgrenzung folgt aus der amtlichen Schutzgebietskarte.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit Begründung und Schutzgebietskarte in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen Monat von Freitag, 12. August 2016 bis Freitag, 16. September 2016, öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr schriftlich und auch in einem Gespräch nach Vereinbarung vorgebracht werden. Sie können die Unterlagen auch im Internet unter www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/ einsehen und sich per E-Mail äußern.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Nutzerinnen und Nutzern des Gebiets, die sich geäußert haben, mitgeteilt.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Am Köllnischen Park 3, Lichthof im Erdgeschoss, Hochparterre links

10179 Berlin (Mitte)

Telefon 030 - 9025-1375 oder E-Mail an gunther.rojahn@senstadtum.berlin.de


  Von: Stefan Mensah