Kleine Anfrage zum Thema Stadtentwicklung
von Oliver Scholz, CDU
Fußgängerbrücke über die Spree?

Abgeordnetenhaus BERLIN - 16. Wahlperiode - Drucksache 16/12 165 - Juni 2008

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in den Antworten zu 1., 3. und 5. wiedergegeben:

1. Ist dem Senat bekannt, dass das Bezirksamt Treptow-Köpenick beabsichtigt, zwischen dem Ortsteil Rahnsdorf und dem Ortsteil Müggelheim eine Fußgängerbrücke über die Spree zu errichten?

Zu 1.: Mit Beschluss vom 18.05.2006 wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick ersucht, eine Machbarkeitsstudie sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse für eine barrierefreie Fußgängerbrücke von Rahnsdorf über die Müggelspree nach Müggelheim zu erarbeiten. In Erfüllung dieses BVV-Beschlusses wurden entsprechende Untersuchungen erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die nachfolgend beschriebene bezirkliche Position wurden dem BVV Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 07.05.2008 präsentiert.

Auf Grund der starken Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere des denkmalgeschützten Ortskerns von Rahnsdorf, der geringen Bedeutung für den Alltagsverkehr, der Eingriffe in privates Eigentum und der geringen Wirtschaftlichkeit ist es aus Sicht des Bezirksamtes nicht sinnvoll, die Planung einer Geh- und Radwegbrücke zwischen Rahnsdorf und Müggelheim weiter zu verfolgen. Anstelle dessen sollen die Anstrengungen gegenüber der BVG verstärkt werden, die vorhandenen Fährverbindungen hinsichtlich ihrer Betriebszeit und Komfortabilität zu verbessern.

Insofern trifft es nicht zu, dass der Bezirk eine Fußgängerbrücke über die Spree zwischen Rahnsdorf und Müggelheim plant.

2. Wie stuft der Senat die Dringlichkeit dieses Vorhabens, insbesondere mit Blick auf die knappen Haushaltsmittel, ein?

Zu 2.: Die Position des Bezirkes wird von der Senatsverwaltung unterstützt.

3. War die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als zuständige Behörde für Brückenbauten in Berlin an der Erarbeitung einer sog. Machbarkeitsstudie für o.g. Vorhaben beteiligt?

Zu 3.: Ja, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung X PI E - Brückenbau - war als zuständige Behörde Auftraggeber für die Untersuchung der Machbarkeit. Durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick wurden eine Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie eine Visualisierung beauftragt. Im laufenden Verfahren fanden mehrfach Abstimmungen zwischen den jeweiligen Auftraggebern und -nehmern statt.

4. Wenn nicht, kennt der Senat die Ergebnisse dieser Studie?


Zu 4.: Die Ergebnisse der Untersuchungen sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bekannt.

5. Welche städtebaulichen Konflikte würden aus Sicht des Senates im Bereich der geplanten Brückenrampe in der Kruggasse, insbesondere bezüglich des Denkmalschutzes, entstehen?

Zu 5.: Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass mit dem Bau einer Fuß- und Radwegbrücke mit behindertengerechten Zugängen erhebliche Eingriffe in das historisch kleinteilig gewachsene Orts- und Landschaftsbild verbunden wären. Die Untere Denkmalschutzbehörde zeigte erhebliche Konflikte zum denkmalgeschützten Ortskern Rahnsdorf auf, die abhängig von den vorgeschlagenen Varianten in unterschiedlicher Stärke auftreten würden.

6. In welchem Zeitraum rechnet der Senat mit der Realisierung dieses Brückenvorhabens?


Zu 6.: Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Investitionsplanung des Landes und soll auf Grund der bezirklichen Untersuchung auch nicht aufgenommen werden.

Berlin, den 24. Juni 2008

In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2008)