
Good news is no news. Nur schlechte Nachrichten interessieren den Leser, deshalb vielleicht eher: der Sommer steht vor der Tür und das Strandbad verfällt weiter!!! Welche Version wollen Sie lesen?
Beides stimmt und dass die positive Nachricht auch in den nächsten Jahren noch gilt, erfordert allein schon einen Kraftakt. Immerhin leistet sich der klamme Bezirk jedes Jahr die Offenhaltung des Strandbads mit sechsstelligen Beträgen, die allein die Betriebskosten decken.
Würde das Bezirksamt das Strandbadgelände dem Eigentümer, den Berliner Forsten und damit dem Land Berlin, zurückgeben hätte es eine große Sorge weniger. Der Bezirkshaushalt ist schwierig; Standortschließungen stehen bevor. Aber es ist erklärter Wille der Verantwortlichen, das Gelände weiterhin ganzjährig und unentgeltlich offen zu halten.
Auf Dauer kann sich – Land wie Bezirk – die Offenhaltung nur leisten, wenn ein Investor gefunden wird, der die anfallenden Kosten trägt, das Gebäudeensemble saniert und dabei – so die politische Beschlusslage – weiterhin die ganzjährige und unentgeltliche Öffnung garantiert. Wer ist so verrückt, Millionen in eine Ruine zu investieren mit minimalen Aussichten, Einnahmen zu erzielen?
Die Hürde baut nicht das Bezirksamt. Hürden sind die Auflagen aus Denkmalschutz und Trinkwasserschutz und baurechtlicher Widmung als Sportfläche. Neubauten und Anbauten sind fast nicht möglich; Veranstaltungen eigentlich auch nicht. „Eigentlich“, „fast“ – dahinter verbirgt sich der Ermessensspielraum, den die zuständigen Landesbehörden haben. Und diesen großzügig zu nutzen und damit Einnahmemöglichkeiten für einen Investor zu schaffen, dafür wirbt das Bezirksamt.
Dem neuen Bürgermeister untersteht die sogenannte Service-Einheit Facility Management, die für Betrieb und Neuausschreibung des Strandbades zuständig ist. Chefsache also. Sein Pech ist, dass er erst mal „aufräumen“ musste, die Fehler des Vorgängers korrigieren und Rechtssicherheit schaffen.
Abriss der Betonuferkante und Renaturierung, Aufhebung der Sportwidmung, Übertragung in bezirkliches Fachvermögen, die (rechtlich erforderliche) europaweite Ausschreibung des Geländes und schließlich der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Investor … viele Aufgaben auf dem Weg in die Zukunft des Strandbades. Diese Schritte können und müssen Bürger und gewählte Volksvertreter begleiten; sie müssen weiterhin drängen, prüfen, mahnen. Solange – und dass heißt hoffentlich nicht SOOO lange – wird das Strandbadgelände „nur“ geöffnet sein können.
Karin Zehrer